Drucksache - 2020/FB1/384  

Betreff: Vereinsbeitritt und Gründung der "Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V." (AGFK MV)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in:Dr. Brust-Möbius, Juliane
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
03.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
05.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.08.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Vereinssatzung AGFK MV  
Beitragsordnung AGFK MV  
Flyer “MV steigt auf! - Sicheres Radfahren”  
Artikel Überblick  

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Anklam sieht in der Fuß- und Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe und unterstützt daher die Gründung der Arbeitsgemeinschaft fußnger- und fahrradfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) als e.V. Die Hansestadt Anklam, vertreten durch den Bürgermeister Michael Galander tritt als Gründungsmitglied dem Verein AGFK MV als ordentliches Mitglied bei.

 

 

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Sachdarstellung:

 In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen, den sogenannten Initiativkreis der “Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußngerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern” (AGFK MV), zu dem auch die Hansestadt Anklam gehört. Für den Herbst dieses Jahres 2020 ist geplant, dass sich die AGFK MV als eingetragenen Verein (e.V.) gründet, mit der Hansestadt Anklam als Gründungsmitglied.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u.a. ein Projektkoordinator finanziert und Fachaustausch zwischen den Kommunen organisiert werden konnte. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Diese Finanzierung ist jedoch abhängig von den festen Strukturen einer Vereinsgründung.

Neben der Hansestadt Anklam haben die Hansestädte Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar, die Städte Schwerin, Neustrelitz sowie die Gemeinde Heringsdorf ihre Absicht bekundet, als Gründungs-Mitglieder der AGFK MV e.V. aufzutreten.

Vergleichbare Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußngerfreundliche Kommunen (AGFKs) haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in fast allen Bundesländern etabliert. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Die angestrebte Gründung des eingetragenen Vereins im Herbst 2020 wird nach dem Vorbild der vergleichbaren Arbeitsgemeinschaften in den anderen Bundesländern vorbereitet. Die Finanzierung des Vereins erfolgt aus Zuwendungen des Landes und den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e.V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Um auch weiterhin gemeinsam mit anderen Kommunen, Landkreisen und Interessensvertretern den Rad- und Fußngerverkehr zu stärken, unterstützt die Hansestadt Anklam als Gründungsmitglied die AGFK MV als e.V.. Vorteile für die Hansestadt Anklam ergeben sich aus den genannten Aufgaben des Vereins u.a.:

-          Durch gemeinsame, von einer Geschäftsstelle der AGFK MV e.V. koordinierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z.B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich Vermittlung geltender Verkehrsregeln. Mitunter werden diese durch einen gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich.

-          Vorträge im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder über aktuelles Fachwissen informiert sind und neue Kenntnisse aus Praxisbeispielen anderer auch vor Ort anwenden können, z.B. bei Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder der Gestaltung von Fahrradstraßen.

-          Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a) der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b) die Benennung einer festen Ansprechperson

c) die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung

d) die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e) der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch die Hansestadt Anklam die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt. Gemäß Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Hansestadt Anklam 1.500 €/a. Für den Mitgliedsbeitrag sind im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel eingestellt und für die Folgejahre eingeplant. Eine feste Ansprechperson ist bereits jetzt aus dem Fachbereich 01 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement, Klimaschutzmanagement, benannt. Eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig.

Durch den Beitritt in die AGFK MV e.V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Hansestadt Anklam unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Der vorliegende Satzungsentwurf (Anlage 1) ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises intensiv abgestimmt und mit den Rechtsämtern der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar vorab besprochen. Des Weiteren wurde der Satzungsentwurf dem Registergericht und dem Finanzamt Rostock vorgelegt. Eine Einbeziehung des Innen- und Finanzministeriums in die Gründungsaktivitäten erfolgte ebenfalls durch den Projektkoordinator der AGFK MV.

 

sungsvorschlag:

Die Hansestadt Anklam wird als Gründungsmitglied auch ordentliches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußngerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V..

 

Alternativen:

Die Hansestadt Anklam tritt der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußngerfreundlicher Kommunen e.V. nicht bei. Damit ist die Hansestadt Anklam bei gemeinsamen Aktionen und Projekten der AGFK MV außen vor und bleibt finanziell und personell allein zuständig u.a. für die Weiterbildung oder Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fußnger- und Radverkehrs. Synergieeffekte mit anderen Kommunen können nicht genutzt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten: 1.500 €/a

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren: 1.500 €/a

Bemerkungen: jährlicher Mitgliedsbeitrag

 

 

 

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 - Entwurf Vereinssatzung
Anlage 2 - Beitragsordnung

Anlage 3 - Flyer “MV steigt auf! - Sicheres Radfahren”

Anlage 4 - Artikel Überblick

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vereinssatzung AGFK MV (175 KB)      
Anlage 2 2 Beitragsordnung AGFK MV (121 KB)      
Anlage 3 3 Flyer “MV steigt auf! - Sicheres Radfahren” (3167 KB)      
Anlage 4 4 Artikel Überblick (156 KB)