Drucksache - 2019/CDU/019  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses 2018/BM/239
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Göritz
2. Fraktionsvorsitz
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam abgelehnt   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die Beschlussvorlage 2018/BM/239 aufzuheben. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, einen neuen Gesellschaftervertrag bis zur Stadtvertretung am 19. März 2020 zu erarbeiten. Dieser sollte die gestellten Anforderungen vom Landesrechnungshof und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erfüllen.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss 2018/BM/239 vom 13. Dezember 2018 hat die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgendes beschlossen:

 

„Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH zum 31.12.2019 auf Grundlage der Studie der DOMUS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG vom 03.09.2018 sowie den bereits durch die Gesellschafterversammlung der Anklamer Flugplatz GmbH am 07.09.2018 gefassten Beschluss.

Die Verwaltung der Hansestadt Anklam wird weiterhin beauftragt bis zum 30.09.2019 ein tragfähiges Konzept zur künftigen Betreibung des Anklamer Flugplatzes vorzulegen. Weiterhin ist unverzüglich durch die Verwaltung die Lizenz-/Betriebssicherung zu gewährleisten.

Sollte kein tragfähiges Konzept zur künftigen Betreibung des Anklamer Flugplatzes vorgelegt werden können, übernimmt die Hansestadt Anklam die Betreibung des Anklamer Flugplatzes als nachgeordnete Einrichtung.

Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.10.2019.“

 

Es liegt bislang kein tragfähiges Konzept der Stadtvertretung vor. Dementsprechend erfolgte auch keine Beschlussfassung am 17.10.2019.

 

Die Form der GmbH ist die häufigste für Flugplätze bzw. -häfen in Deutschland. Da bislang kein besseres Modell für die Betreibung des Flugplatzes gefunden wurde, ist das Derzeitige weiter zu forcieren. Dies beinhaltet, wie vom Landesrechnungshof gefordert, die Anpassung des Gesellschaftervertrages. Auch für die nun angestrebte Betreibung als nachgeordnete Einrichtung der Hansestadt Anklam liegen noch keine Konzepte oder Analysen vor. Dies bedeutet, dass die Lizenz- und Betriebserlaubnisse nicht geklärt sind. Es ist auch nicht ersichtlich, welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben. Insbesondere sollten hierbei die Haftungsfragen bei größeren Schäden geklärt sein. Die GmbH haftet beschränkt. Aber wie haftet die Hansestadt Anklam bei größeren Unfällen oder Schäden? In der Studie der DOMUS AG wurde die Liquidierung bereits als Variante mit einigen Fragezeichen aufgezeigt.

 

Aus genannten Gründen sollte die Stadtvertretung den Beschluss, wie geschildert, aufheben und die Weiterbetreibung als GmbH forcieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für einen neuen Gesellschaftervertrag belaufen sich auf ca. 2.500,00 €.

 

 

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Anlagen:

keine