Drucksache - 2019/CDU/018  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses 2018/BM/238
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Göritz
2. Fraktionsvorsitz
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgezogen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die Beschlussvorlage 2018/BM/238 aufzuheben. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, einen neuen Gesellschaftervertrag bis zur Stadtvertretung am 19. März 2020 zu erarbeiten. Dieser sollte die gestellten Anforderungen vom Landesrechnungshof und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald erfüllen.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss 2018/BM/238 vom 13. Dezember 2018 hat die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgendes beschlossen:

 

„Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Liquidation der Binnenhafen Anklam GmbH zum 31.12.2019 auf Grundlage der Studie der DOMUS Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs AG vom 03.09.2018 sowie der bereits durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Binnenhafen Anklam GmbH am 21.09.2018 gefassten Beschlüsse.

Die Verwaltung der Hansestadt Anklam wird weiterhin beauftragt, bis zum 30.09.2019 ein tragfähiges Konzept zur künftigen Betreibung des Binnenhafens Anklam vorzulegen. Weiterhin ist unverzüglich durch die Verwaltung die Lizenz-/Betriebssicherung zu gewährleisten.

Sollte kein tragfähiges Konzept zur künftigen Betreibung des Binnenhafens Anklams vorgelegt werden können, übernimmt die Hansestadt Anklam die Betreibung des Binnenhafens Anklam als nachgeordnete Einrichtung.

Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.10.2019.“

 

Es liegt bislang kein tragfähiges Konzept der Stadtvertretung vor. Dementsprechend erfolgte auch keine Beschlussfassung am 17.10.2019.

 

Für die künftige Betreibung der Binnenhafen Anklam GmbH liegt auch keine Analyse bzw. ein Konzept für die Betreibung als nachgeordnete Einrichtung vor. Eine Liquidierung und eine Betreibung durch die Stadt sollte gründlich geprüft und zur Abwägung den Stadtvertretern vorgelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen durch die Liquidierung bzw. bei Betreibung als nachgeordnete Einrichtung sind nicht absehbar.

 

Aus genannten Gründen sollte die Stadtvertretung den Beschluss, wie geschildert, aufheben und die Weiterbetreibung als GmbH forcieren. Dies kann aber nur eine kurzfristige Lösung sein. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, die jährlichen Defizite zu vermeiden. Erst dann kann auch eine Liquidierung der GmbH erfolgen!

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für einen neuen Gesellschaftervertrag belaufen sich auf ca. 2.500,00 €.

 

 

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Anlagen:

keine