Drucksache - 2019/RPA/020  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i. V. m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und

vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen

Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2016 fest.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfbericht des

Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 20.11.2019 liegt der Beschlussvorlage bei

(Anlage 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 20.11.2019 und

dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen

eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1). Grund für die Einschränkung ist, dass Auszahlungen für die Nikolaikirche getätigt wurden, die nicht geplant und nicht gefördert wurden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2016

(Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der

Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2016:

Die Bilanzsumme beträgt 5.060.530,19 EUR

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt    0,00 EUR

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt    0,00 EUR

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-

Zahlungen beträgt   -850.465,52 EUR

Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf    831.861,45 EUR

So dass sich ein Finanzmittelfehlbetrag ergibt von     -18.604,07 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung

nicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 beschlossen,

der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen

Sondervermögens 2016 zu empfehlen.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses

des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2016  der Hansestadt Anklam

durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 20.11.2019

Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung

des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2016

vom 20.11.2019

Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

zum 31.12.2016