Drucksache - 2018/FB1/228  

Betreff: Grundsatzentscheidung zum Ersatzneubau "Schwimmhalle Anklam"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Bienert, Susan
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2018_FB1_228_Anlage 1  
2018_FB1_228_Anlage 2  
2018_FB1_228_Anlage 4  
2018_FB1_228_Anlage 5  
2018_FB1_228_Anlage 3  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den Ersatzneubau einer Schwimmhalle (25 m x 8 Bahnen) und beauftragt die Verwaltung unverzüglich mit der Ausschreibung von Planung und Bau nach VOF (europaweite Ausschreibung) zu beginnen.

 

Zur Finanzierung der Deckungslücke (ca. 2,0 Mio. €) sind entweder noch zu bewilligende Bundesmittel (ggf. auch anteilig) oder Eigenmittel aus dem Verkauf des investiven Vermögens „Stadtbruch“ (Vorlage Nr. FB1/225 – Beschluss am 23.08.2018) einzusetzen.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stuft den Ersatzneubau der Schwimmhalle als überwiegend „pflichtige Aufgabe“ ein und erkennt in dieser Maßnahme für die Zukunft eine haushaltskonsolidierende Investition.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

Die Planungen für die Sanierung der Schwimmhalle in Anklam wurden vor fast 6 Jahren begonnen.

 

Im Zuge der Planungen, vor allem im Ergebnis der Fachplanungen sowie Anforderungen durch das Landesamt für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde der Umfang der Sanierung (inklusive Anbau) immer größer. Trotz aller Maßnahmen wird die unter Denkmalschutz stehende Schwimmhalle auch nach der Sanierung nicht die energetischen Anforderungen nach EnEV erfüllen.

 

Für die Sanierung waren nach den letzten Planungsunterlagen Gesamtkosten in Höhe von 4.814.978,76 EUR veranschlagt. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Förderung mit einem Anteil von 2,35 Mio. EUR aus dem KlnvFG sowie 2,0 Mio. EUR aus der Sonderbedarfszuweisung in Aussicht gestellt. Die verbleibenden Eigenmittel würden durch den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR kompensiert.

 

Im Ergebnis der baufachlichen Prüfung vom 29.09.2017 wurden die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit der Sanierung der Schwimmhalle in Frage gestellt. Das Landesförderinstitut/LFI hat die verbindliche Auflage erteilt, eine Vergleichsberechnung zur Energiebilanz und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen der „Sanierung der alten Schwimmhalle“ und einem „fiktiven Neubau/Ersatzneubau“ (Niedrigenergiebad), auch und gerade unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer zu erstellen.

Zudem ist aus jetziger planerischer Sicht nicht absehbar, welche Schäden sich mit dem Beginn der Sanierung hier noch zusätzlich auftun könnten. Hinzu kommt, dass die Restnutzungsdauer (RND) der Schwimmhalle auch nach der Sanierung max. 29 Jahre beträgt, was wiederum hinsichtlich der kurzen Abschreibungszeit den städtischen Haushalt künftig stärker belasten würde.

 

Daher hat der Fachbereich 1 in Zusammenarbeit mit Fachplanern umfangreiche Untersuchungen und Analysen erstellt. Dies geschah unter anderem auch in Abstimmungen mit anderen Kommunen, in denen Sanierungsmaßnahmen in Schwimmhallen erfolgten bzw. neue Schwimmhallen errichtet wurden. So auch mit Kommunen die zur Zeit einen Neubau einer Schwimmhalle planen.

Für den Ersatzneubau würde ein günstiger gelegener Standort im Mittelfeld (direkte Nähe zum Schulkomplex mit Grund- und Regionaler Schule und gegenüber des städtischen Heizwerkes) zur Verfügung stehen. Als Vergleichsgrundlage wurde mit einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen ein vergleichbares Typenprojekt zur jetzigen Schwimmhalle erarbeitet und kalkuliert. Das Grundstück des neuen Standortes gehört darüber hinaus der Hansestadt Anklam.

 

Die Kosten für den Ersatzneubau belaufen sich demnach auf 8,5 Mio. EUR. Hierbei wurden die modernsten Standards und alle energetischen Anforderungen berücksichtigt.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat für die Hansestadt Anklam eine Fördersumme aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KINF) in Höhe von 6,0 Mio. EUR für einen Ersatzneubau reserviert.

 

Weitere Fördermittel in Höhe von 2,0 Mio. EUR wurden beim Bundesinstitut für Bau-.Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Fördermaßnahme: „Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018,  Projektaufruf SJK III“ über den Sanierungsträger BIG beantragt. Außerdem wurde auch eine direkte Anfrage an das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat zur anteiligen Finanzierung für den Ersatzneubau gestellt, da auch in diesem Bereich weitere Bundesmittel für Schwimmhallen bereitstehen sollen.

 

Der geplante Standort befindet sich, wie zuvor bereits beschrieben, in einem Bereich zweier großer Wohngebiete (Südstadt und Lindenstraße/Stadtwald) mit Schulen, Kindereinrichtungen, und weiteren sozialen Einrichtungen (Seniorenwohnresidenzen und Pflegeheime).

 

 

 

Die beigefügten Anlagen ermöglichen Ihnen einen weiteren Überblick. Im Rahmen des Ergebnisvergleichs (Anlage A 1). Zwischen der Sanierung und dem Ersatzneubau ergibt sich künftig eine jährliche Kostenreduzierung für den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 60.000 EUR! Damit ist dies eine gezielte, qualifizierte und nicht unerhebliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

 

Allein die Energiekosten (Strom und Wärme) können bei einem Ersatzneubau jährlich um ca. 40.000 EUR gesenkt werden (Anlage A 2 – Energiekostenvergleich).

 

Weiterhin beigefügt ist die Kostenermittlung (Anlage A 3) für einen vergleichbaren Schwimmhallenersatzneubau durch das Ingenieurbüro Neuhaus & Partner. Die Kosten wurden um 850.000 EUR erhöht, da der Ersatzneubau mit künftig 8 Bahnen vorgesehen ist und nicht wie bei der vorhandenen Schwimmhalle von 25 m x 5 Bahnen ausgeht. Dem Betreiberverein werden damit zusätzliche Flächen für weitere Schwimmer (Bedarf vorhanden) zur Verfügung gestellt und der Ersatzneubau entspricht damit dem heute üblichen Standard.

 

In der Anlage A 4 haben wir einen Pro- und Contra-Vergleich erarbeitet, in der alle Vor- und Nachteile zwischen Sanierung und Ersatzneubau aufgeführt sind. Hieraus ergibt sich eindeutig, dass ein Ersatzneubau einer Schwimmhalle zukunftsorientierter und wirtschaftlicher als eine Sanierung ist.

 

Als Anlage A 5 ist das Schreiben des PSV Anklamer Peenerobben e. V. als Betreiber der Schwimmhalle beigefügt. Sollten die dort niedergeschriebenen Szenarien eintreten, so sieht sich die Stadt einer noch nicht kalkulierbaren erheblichen zusätzlichen jährlichen Belastung für künftige Haushaltsjahre gegenüber, die trotz eines Sanierungsaufwandes von rund 4,8 Mio. EUR eintreten werden. Dies wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Für den Ersatzneubau würde jedoch auf den Einsatz der Sonderbedarfszuweisung des Ministeriums für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 2,0 Mio. EUR verzichtet werden müssen. Eine weitere Landesförderung aus anderen Ressource ist ebenfalls ausgeschlossen. Stattdessen wäre der Einsatz entweder von Bundesmitteln (noch zu bewilligen) oder von zusätzlichen Eigenmitteln wie im Beschluss beschrieben notwendig werden.

 

Beide Baumaßnahmen (Sanierung oder Ersatzneubau) lassen sich innerhalb des notwendigen Verwendungszeitraumes der Fördermittel bis Ende 2021 noch realisieren!

 

Sofern die Stadtvertretung diesen Beschluss ablehnt würde die Verwaltung umgehend mit der europaweiten Ausschreibung der planerischen Leistungsphasen (LPH) 4-9 beginnen, da die Baukosten für die Sanierung der „alten Schwimmhalle“ ausfinanziert sind. Außerdem würde die Verwaltung umgehend bei den beiden fördernden Ministerien einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen damit keine weiteren Zeitverzögerungen eintreten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Es sollen maximale Fördermittel eingeworben werden, jedoch kann der Eigenmittelanteil zwischen 0,5 Mio. EUR und max. 2,5 Mio. EUR betragen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Anlage 1:Kostenreduzierung Städt. Haushalt

Anlage 2:Energiekostenvergleich

Anlage 3: Kostenermittlung

Anlage 4: Vergleich Sanierung/Neubau

Anlage 5: Schreiben PSV

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018_FB1_228_Anlage 1 (452 KB)      
Anlage 2 2 2018_FB1_228_Anlage 2 (189 KB)      
Anlage 3 3 2018_FB1_228_Anlage 4 (529 KB)      
Anlage 4 4 2018_FB1_228_Anlage 5 (928 KB)      
Anlage 5 5 2018_FB1_228_Anlage 3 (145 KB)