Drucksache - 2018/RPA/012  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Ausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
08.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.10.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael

Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für

das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2014 vom 04.09.2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem

abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten

Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der

Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass

sie der diesbezüglichen Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 beschlossen,

der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das

Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014 zu

empfehlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen:

keine