Drucksache - 2018/RPA/011  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 61 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Ausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
08.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.10.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2014 vom 04.09.2018 fest.  

 

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Sachdarstellung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2014 vom 04.09.2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfungsbericht des

Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 17.09.2018 liegt der Beschlussvorlage bei

(Anlage 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 24.09.2018 und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1). Grund für die Einschränkung ist, dass die Buchungsunterlagen der BIG nicht mit den Abrechnungsunterlagen der Stadt übereinstimmten.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2014

(Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der

Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2014:

Die Bilanzsumme beträgt 4.686.693,10 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt     0,00 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt     0,00 €

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-

Zahlungen beträgt -1.805.714,00 €

Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 1.775.791,52 €

So dass sich ein Finanzmittelfehlbetrag ergibt von     -29.922,48 €

 

Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung

nicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 beschlossen,

der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen

Sondervermögens 2014 zu empfehlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen:

Anlage 1: Abschließender Prüfungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.09.2018

Anlage 2: Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung

des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2014 vom 17.09.2018

Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

Zum 31.12.2014 vom 04.09.2018