Drucksache - 2018/FB2/057  

Betreff: Bestätigung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.04.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl:

  1. Frau Marika Hinz
  2. Frau Simone Rünger
  3. Herr Bernd Wieczorkowski
  4. Herr Hannes Campe
  5. Frau Maria-Anna Schulz
  6. Frau Sabine Schulz
  7. Herr Roland Rusch
  8. Frau Ilona Zerbe
  9. Herr Rolf Böhm
  10. Herr Jörg Schröder
  11. Frau Andrea Popp

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Amtsperiode der zur Zeit im Amt befindlichen Schöffen endet am 31. Dezember 2018. Für die darauf folgende Amtszeit vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 werden für das Landgericht Neubrandenburg und das Amtsgericht Pasewalk wieder geeignete Personen gesucht, die dieses wichtige Ehrenamt an den betreffenden Gerichten ausüben können. Die Wahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3210).

 

Die Hansestadt Anklam ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Mindestanzahl (11) der von der Hansestadt Anklam vorzuschlagenden Personen orientiert sich im Wesentlichen an der Einwohnerzahl und wurde der Verwaltung durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg mit Schreiben vom 03.01.2018 mitgeteilt.

 

Die Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts Pasewalk und des Landgerichts Neubrandenburg aufgestellt wird. Die Vorschlagsliste wird von der Hansestadt Anklam aufgestellt (§ 36 und § 77 GVG).

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen wurden durch die auch in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam u. a. vertretenen Parteien CDU, IfA, DIE LINKE, FDP und SPD vorgeschlagen, es sind aber auch Selbstbewerbungen von Frau Marika Hinz und Frau Simone Rünger dabei. Ausschlussgründe für das Amt eines Schöffen liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtvertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung (13 Abgeordnete) der Hansestadt Anklam erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG). Da allein 3 der vorgeschlagenen Kandidaten auch gleichzeitig Mitglieder der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam sind, wäre im Hinblick auf das Mitwirkungsverbot in eigener Sache eine Einzelabstimmung über jeden Kandidaten zu empfehlen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

 keine