Drucksache - 2017/FB2/048  

Betreff: Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit der Hansestadt Anklam im Rahmen des Gemeinde-Leitbildgesetzes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
09.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
10.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
11.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.10.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Ge-meinde-Leitbildgesetz-GLeitbildG)Selbsteinschätzung  
Anlage 2 - Matrix Selbsteinschätzung  
Anlage 3 - Anlage zu Punkt 1b Veranstaltungen  
Anlage 4 - Anlage zur Berechnung Kriterium 1c  

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit der Hansestadt Anklam im Rahmen des Gemeinde-Leitbildgesetzes.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

Der Landtag hat am 14.6.2016 unter Artikel I des Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde-Leitbildgesetz-GLeitbildG) beschlossen (Anlage 1). Mit diesem Gesetz und der darauf basierenden Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeläutet worden. Eine großzügige finanzielle Unterstützung soll die Akzeptanz von freiwilligen Zusammenschlüssen erhöhen.

 

Gemeindezusammenschlüsse sind für die Hansestadt Anklam insofern nicht relevant. Maßgeblich für uns ist der § 3. Demnach haben amtsfreie Gemeinden „mit Unterstützung der in § 6 geregelten Koordinierungsstellen anhand des Leitbildes eine von der Gemeindevertretung zu beschließende Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit als amtsfreie Gemeinde vorzunehmen.“ Als Leitbild wird hier eine idealisierte Vorstellung des Landes von einer in jeder Hinsicht funktionierenden Gemeinde in Form eines Kriterienkataloges zu Grunde gelegt. Jede Gemeinde soll anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selbst überprüfen, ob sie noch zukunftsfähig ist. Dabei wird nicht nur die Finanzlage in den Blick genommen, sondern auch Umfang und Qualität der Aufgabenerfüllung, die Vitalität der örtlichen Gemeinschaft und der Zustand der örtlichen Demokratie.

 

Bei den amtsfreie Gemeinden steht nicht die Frage der Fortbestandes als eigenständige Gemeinde im Fokus, sondern die Frage, ob sich die Gemeinde weiterhin eine eigene Verwaltung leisten kann/will und ob diese noch hinreichend in der Lage ist, den Ansprüchen an eine moderne Kommunalverwaltung (Bürgernähe, Leistungsfähigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit) gerecht zu werden.

Die Beurteilung anhand eines vorgegebenen Kriterienkataloges basiert auf 5 The-menbereiche (Indikatoren):

 

I. Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung

II. Vitalität u. Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft

III. Zustand der örtlichen Demokratie

IV. Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit

V. Administrative Leistungsfähigkeit

 

Diese Kriterien sind weiter untergliedert. Die zu erreichenden Punkte sind Vorgaben aus dem Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag.

 

Eine Rechtspflicht amtsfreier Gemeinden zur Selbsteinschätzung besteht nur hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit als amtsfreie Gemeinde – mithin also lediglich der Kriterien, die vor allem von Ziffer IV und V des Leitbildes erfasst werden. Die Koordinierungsstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat den amtsfreien Gemeinden dazu geraten, auch die Ziffern I – III zu beurteilen, um gegenüber potenziellen Fusionspartnern die dementsprechenden Stärken der Gemeinde präsentieren zu können. Diesem Rat ist die Hansestadt Anklam gefolgt.

 

Die Selbsteinschätzung ist als Beschluss der Gemeindevertretung gemäß der §§ 2 Abs. 1 Satz 3 GLeitbildG M-V i. V .m. § 22 Abs. 2 KV M-V bis spätestens zum 31.10.2017 zu fassen.

 

Die in einem breiten Zusammenwirken aller Fachbereiche der Verwaltung anliegend vorgenommene Selbsteinschätzung zeigt folgendes Ergebnis:

 

 

Oberkriterium

Punkzahl gemäß

GLeitbildG

Selbsteinsch.

I

Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung

25

20

II

Vitalität u. Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft

25

21

III

Zustand der örtlichen Demokratie

25

19

IV

Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit

25

12

V

Administrative Leistungsfähigkeit

25

21

insgesamt

125

93

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde-

Leitbildgesetz-GLeitbildG)Selbsteinschätzung

Anlage 2: Matrix Selbsteinschätzung

Anlage 3: Anlage zu Punkt 1b Veranstaltungen

Anlage 4: Anlage zur Berechnung Kriterium 1c

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Ge-meinde-Leitbildgesetz-GLeitbildG)Selbsteinschätzung (167 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Matrix Selbsteinschätzung (160 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Anlage zu Punkt 1b Veranstaltungen (140 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Anlage zur Berechnung Kriterium 1c (107 KB)