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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2013.
Sachdarstellung:
Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 €), den Hauptausschuss (100 € - 999,99 €) und die Stadtvertretung ( ab 1.000 EUR).
Im Jahr 2013 erfolgte die Annahme der Spenden noch nicht zu 100% entsprechend der vorgenannten Regelungen, so dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschluss 2013 das Rechnungsprüfungsamt Wolgast die Stadt aufgefordert hat, die noch ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss nachzuholen.
Dem wird hiermit Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine