Drucksache - 2017/RPA/008  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Ausschussvorsitz
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
09.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.10.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung.

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres­abschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2013 vom 14.09.2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich sind, dass sie der diesbezüglichen Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, der Ge­meindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2013  zu empfehlen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine


Anlagen:

 keine