Drucksache - 2017/RPA/007  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Ausschussvorsitz
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
09.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.10.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss SSV  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech­nungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2013 vom 14.09.2017 fest.

 

 


Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres­abschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2013 vom 14.09.2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 20.09.2017 liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 27.09.2017 und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 (Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2013:

Die Bilanzsumme beträgt 7.945.121,69

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt-5.000,00

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt0

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus von -165.683,59

Der Haushaltsausgleich  ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung nicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, der Ge­meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 zu empfehlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

 

Anlage 1:Abschließender Prüfungsvermerk zur Prüfung der Jahresrechnung des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 27.09.2017

Anlage 2:Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung der Jahresrechnung des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 vom 20.09.2017

Anlage 3:Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2013 vom 14.09.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss SSV (7055 KB)