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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Suicker Unie GmbH & Co. KG stellte mit Schreiben vom 08.08.2017 den Antrag in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam einen Bebauungsplan zu entwickeln. Dieser Bebauungsplan soll der Hansestadt Anklam sowie auch der Suiker Unie GmbH für die Zukunft Planungssicherheiten einvernehmlich schaffen.
Im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam haben sich neben der Suiker Unie GmbH Anklam in der Vergangenheit zahlreiche weitere Unternehmen in dem vorhandenen Gewerbegebiet angesiedelt (z. B. LäDiHa, verschiedene Transportunternehmen etc.). Die Betriebe haben seither zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Stärkung der Region beigetragen und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen geschaffen. Der primäre Sektor ist einer der größten Arbeitgeber im Anklamer Stadtgebiet.
Aufgrund der in der Vergangenheit fehlenden Baugrundstücke für private Bauwillige im Anklamer Stadtgebiet fanden in den zurückliegenden Jahrzehnten diverse Lückenbebauungen statt. Vereinzelt wurden vorhandene Wohngebiete, wie zum Beispiel der Gneveziner Damm, in Richtung der Anklamer Innenstadt erweitert.
Durch diese Lückenbebauung und die Erweiterung der bestehenden Baugebiete rückte die Wohnbebauung immer dichter an die eigentlich gewerblich genutzten Flächen heran. Es entstand somit eine Gemengelage mit der umgebenden Wohnbebauung.
Um die unterschiedlichen Nutzungen zwischen vorhandenem Gewerbe und zunehmender Wohnnutzung planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich vorzunehmen.
Der Bebauungsplan soll den gewerblichen Bestand und dessen Entwicklung planungsrechtlich durch Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen sichern und gliedern.
Als Planungsziele werden benannt:
- Sicherung der vorhandenen gewerblichen Standorte
- Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungsflächen
- Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bestehenden und vorgesehenen Nutzungen
- Schaffung von Baurecht für die geplanten Neubebauungen
unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans für den Nordosten der Hansestadt Anklam ist im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Er umfasst eine Größe von 874.300 m².
Es soll eine klare funktionelle und städtebauliche Trennung zu den angrenzenden Nutzungen geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Suikuer Uni GmbH & Co. KG - 75 % für die Erstellung des Bebauungsplanes
Hansestadt Anklam - 25 % für die Erstellung des Bebauungsplanes
(51101 Stadtentwicklung, 562 5500 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen)
Anlagen:
Antrag Suiker Unie GmbH & Co. KG
Übersicht über die betroffenen Flurstücke
Übersichtsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Luftbild und Vermessung