Drucksache - 2017/SPD/005  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Dr. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.08.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam (offen)   
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2017-SPD-005  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 05.06.2013:

 

3. Satzung vom ………… zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 31. August 2017 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 erlassen:

 

Artikel 1

Der § 5 erhält durch Änderung des Abs. 7 folgende Fassung:

 

 

§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss
 

(7) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. Ausgenommen hiervon sind die in

      § 4 (2) genannten Fälle.

 

 

Artikel 2

Der § 6 erhält durch Änderung des Abs. 1 folgende Fassung:

 

§ 6 Ausschüsse


(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus
      sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnerinnen und
      Einwohnern zusammen. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.   
      Für jedes ordentliche Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Stadtvertreter  
      können nur durch Stadtvertreter vertreten werden. Sachkundige Einwohnerinnen oder
      Einwohner können durch Stadtvertreter oder durch stellvertretende sachkundige
     Einwohnerinnen oder Einwohner vertreten werden.

 

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Anklam,           Michael Galander                  
                                                                                                        Bürgermeister

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Hauptausschuss sollte keine andere Behandlung als die anderen Ausschüsse der Stadtvertretung erfahren. Entsprechend sollten Fälle, welche nicht durch die Hauptsatzung als nicht öffentlich gekennzeichnet sind, auch öffentlich behandelt werden. Dadurch entsteht eine höhere Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Anlagen:

 

- Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2017-SPD-005 (7 KB)      
Stammbaum:
2017/SPD/005   3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012   Fraktion SPD   Beschlussvorlage
2017/SPD/005-001   Antrag der CDU Fraktion zur 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012   Fraktion CDU   Antrag