Drucksache - 2017/FB1/130  

Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 "Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei" der Hansestadt Anklam
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 "Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei" der Hansestadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
26.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.05.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planzeichnung  
Begründung und Umweltbericht  
Zusammenfassende Erklärung  

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ der Hansestadt Anklam als Satzung.
  2. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ der Hansestadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

Dabei ist anzuzeigen, wo die Planzeichnung und Begründung mit dem Umweltbericht während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann. 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Das Bauleitplanverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ war bereits abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde durch die Stadtvertretung am 23.03.2017 gefasst. Der Bebauungsplan muss durch die höhere Verwaltungsbehörde  genehmigt werden, da dieser nicht aus der rechtswirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt wurde. Durch die Vorprüfung des Landkreises Vorpommern – Greifswald wurde der Hinweis darauf gegeben, dass in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ausführlich auf die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Planverfahren hingewiesen werden muss.  In der Bekanntmachung  vom 08.03.2017 wurde dann aus förmlichen Gründen die Überarbeitung vorgenommen. Die Auslegung der Unterlagen (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) erfolgte daraufhin in der Zeit vom 16.03.201719.04.2017.

Hier wurde der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen einzusehen.

 

Es ist nach Ablauf der Auslegungsfrist festzustellen, dass keine Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden. Auf eine weitere Abwägung kann verzichtet werden. Dem zur Folge knüpft nach der öffentlichen Auslegung sofort der Satzungsbeschluss an.

 

Die Einholung der Genehmigung des Bebauungsplanes erfolgt nach dem Beschluss der Stadtvertretung beim Landkreis – Vorpommern Greifswald.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Molkerei Anklam GbR entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1Planzeichnung

Anlage 2Begründung und Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (2082 KB)      
Anlage 2 2 Begründung und Umweltbericht (343 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenfassende Erklärung (44 KB)