Drucksache - 2017/FB2/043  

Betreff: Finanzielle Ausstattung der Kommunen durch die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg Vorpommern
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
24.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.05.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg Vorpommern auf, eindeutig zu erklären, dass die vom Bund zur Beteiligung an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen bereitgestellten Mittel in Mecklenburg Vorpommern ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen und zu 100% an die Kommunen weitergeleitet werden.

 

  1. 1.) Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg Vorpommern auf, bezüglich des neuen FAG’ s ab 2018 den kommunalen Anteil der sogenannten Verbundmasse angemessen zu erhöhen (vertikaler Finanzausgleich).

 

2.) Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert Landesregierung und Landtag darüber hinaus auf, im Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen können.

 

3.) Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert die Landesregierung und den Landtag auf, über das Thema Finanzausgleich beinen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.

 

4.) Der Bürgervorsteher der Hansestadt Anklam wird beauftragt, den vorliegenden Beschluss der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fasste in ihrer Sitzung am 30.03.2017 sinngemäß den vorliegenden Beschluss. Dieser war ergänzt mit der Bitte an den Präsidenten der Bürgerschaft, die anderen Zentren des Landes und ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren und sie darum zu bitten, Beschlüsse in ähnlicher Weise herbeizuführen.

 

Der Beschluss der Wismarer Bürgerschaft entspricht auch den finanzpolitischen Interessen der Hansestadt Anklam. Aus diesem Grund unterbreitet die Verwaltung der Stadtvertretung den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Die unter I. benannten Mittel des Bundes (ab 2018 5 Milliarden Euro) haben bislang noch keine Gesetzeskraft. Hierbei wird Bezug genommen auf die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/10397 „Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“.