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Beschlussvorschlag:
2.) Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert Landesregierung und Landtag darüber hinaus auf, im Rahmen einer angemessenen Verteilung der Mittel zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten (horizontaler Finanzausgleich) sicherzustellen, dass die Zentren (Grund-, Mittel- und Oberzentren) so gestärkt werden, dass sie ihre zentrale Funktion auch wahrnehmen und in die ländlichen Räume ausstrahlen können.
3.) Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fordert die Landesregierung und den Landtag auf, über das Thema Finanzausgleich beinen breiten Diskurs mit den Kommunen zu führen.
4.) Der Bürgervorsteher der Hansestadt Anklam wird beauftragt, den vorliegenden Beschluss der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages schriftlich mitzuteilen.
Sachdarstellung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fasste in ihrer Sitzung am 30.03.2017 sinngemäß den vorliegenden Beschluss. Dieser war ergänzt mit der Bitte an den Präsidenten der Bürgerschaft, „die anderen Zentren des Landes und ihre Vertretungen über diesen Beschluss der Bürgerschaft zu informieren und sie darum zu bitten, Beschlüsse in ähnlicher Weise herbeizuführen.“
Der Beschluss der Wismarer Bürgerschaft entspricht auch den finanzpolitischen Interessen der Hansestadt Anklam. Aus diesem Grund unterbreitet die Verwaltung der Stadtvertretung den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Die unter I. benannten Mittel des Bundes (ab 2018 5 Milliarden Euro) haben bislang noch keine Gesetzeskraft. Hierbei wird Bezug genommen auf die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/10397 „Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“.