Drucksache - 2017/FB2/041  

Betreff: Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
24.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
25.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
26.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.05.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
11.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
15.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.05.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung erlässt für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2017 ausgewiesenen Stellen beträgt 96,3125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)        Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)        Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)        Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)        Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)        Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)        Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt als Bestandteil der Haushaltssatzung 2017 den in Band 1 und 2 beiliegenden Haushaltsplan 2017.

 

 

 

 

 

 

  

 


Sachdarstellung:

 

1.   Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenen Falls erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

   Die Erfahrungen der Jahre 2015 und 2016 haben gezeigt, dass in Jahren mit schlechten finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen die Vorteile eines Doppelhaushaltes nicht zum Tragen kommen. Deshalb wird für 2017 wieder ein separater Haushalt vorgelegt.

2.   Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen. Der jahresbezogene Ergebnishaushalt 2017 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.872.400 EUR auf. Der jahresbezogene Finanzhaushalt weist einen Fehlbedarf beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von 1.156.100 EUR auf.

3.   Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2020 wird die vorzutragende Deckungslücke im Ergebnishaushalt ohne Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen auf 27,1 Mio € anwachsen. Berücksichtigt man die Rücklagenentnahme ist die Lücke zwar nur 18,2 Mio € groß, dafür sinkt aber das Eigenkapital von 106 Mio € auf 87 Mio €.

Im Finanzhaushalt  wird das vorzutragende Defizit beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in 2020 eine Höhe von 15,2 Mio € erreichen.

4.   Der Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit lag Ende 2016 bei 5,7 Mio €. Er wird bis Ende 2017 auf 9,6 Mio € und bis Ende 2020 auf 13,6 Mio € steigen.

 

5.   Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage

Durch das abrupte Wegbrechen von 4 Mio. € Gewerbesteuerzahlungen des größten städtischen Gewerbebetriebes in 2015 ist die ab 2013 einigermaßen auskömmliche Finanzsituation der Hansestadt Anklam kollabiert. Hinzu kommt, dass in 2015 auch die Transferzahlungen des Landes um 700.000 € zurückgegangen sind, 95.000 € Altfehlbetragsumlage zu zahlen war und die Umlagen an den Landkreis um ca. 900.000 € gestiegen ist. Die tariflichen Personalkostensteigerungen schlagen mit ca. 100.000 € zu Buche. Die Einzahlungen halten mit den steigenden Tarifen bei Personal- und Bewirtschaftungskosten nicht Schritt. Dem hohen und wachsenden Unterhaltungsstau stehen nur bedingt Möglichkeiten gegenüber, diesen kurzfristig und nachhaltig durch Aufnahme von Investitionskrediten im erforderlichen Umfang reduzieren zu können, so dass ein hoher Unterhaltungsaufwand betrieben werden muss.

 

Nachdem in 2015 die vorgenannten, durch die Stadt nicht zu beeinflussende Faktoren zu einer Verschlechterung der Finanzsituation geführt haben, muss ab 2016 eine unzureichende Finanzausstattung durch das Land als maßgeblicher weiterer Grund für das Anhalten dieser Situation angesehen werden. Ganz offensichtlich ist die Verteilung der im kommunalen Finanzausgleich verfügbaren Mittel nicht im erforderlichen Maße auf die Solidarität mit den finanzschwachen Kommunen ausgerichtet.

 

Den sinkenden Erträgen wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung u.a. durch Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,  insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung und weiteren Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen gegengesteuert.

Die gesetzlich geregelten Transferleistungen an Dritte (z.B. Kreisumlage) sind die mit Abstand am stärksten steigende Auszahlungsposition und bedauerlicher Weise nicht beeinflussbar.

 

In Grenzen beeinflussbar und weiter zu optimieren sind hingegen:

  • das Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen
  • die Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften
  • die Realsteuerhebesätze
  • die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
  • die Bewirtschaftungskosten

 

6.   Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan abgebildet. Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Mittelfristig bleiben der Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum und die Errichtung eines Schulkampus in der Innenstadt die wichtigsten Investitionsvorhaben der Stadt. Auf Grund der derzeit noch unvollständigen Gesamtfinanzierung besteht jedoch keine Veranschlagungsreife, so dass im Wesentlichen zunächst die Planungskosten (650 T€ bzw. 300 T€) veranschlagt wurden. Finanziell gesichert und veranschlagt ist die Sanierung der Schwimmhalle. Weitere größere investive Maßnahmen in 2017 neben der Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Bluthsluster Straße und der Kreiselanlagen am Bahnhof/Pasewalker Straße sind:

  • die Erschließung des Industriegebietes Lilienthalring (1.039 T€)
  • die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (865 T€)
  • Ausbau Gellendiner Weg (490 T€)
  • Ausbau der Straßenbeleuchtung (190 T€)
  • die Fortsetzung der Toilettensanierung an der Friedrich-Schiller-Schule (85 T€)

 

7.   Auch der Haushalt 2017 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte, landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen, wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.

8.   In Abstimmung mit der Oberen und Unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegt dem vorliegenden Haushaltsplan kein Haushaltssicherungskonzept zu Grunde. Gefördert vom Land wird eine externe Beraterfirma in den nächsten 3 Monaten Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung unterbreiten. Diese werden im Sommer 2017 zu diskutieren sein. Mehrere Vorschläge des bereits in 2016 erarbeiteten Entwurfes eines Haushaltssicherungskonzeptes sind bereits in die vorliegende Planung eingeflossen.

9.     Im Übrigen wird zur Erhaltung eines Gesamtüberblicks auf die Ausführungen im Vorbericht und in den Anlagen verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan Band 1

Haushaltsplan Band 2  

 

Stammbaum:
2017/FB2/041   Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
2017/FB2/041-01   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-02   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-03   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-04   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-05   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-06   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-07   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-08   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-09   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-10   Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales   Antrag
2017/FB2/041-11   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-12   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-13   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-14   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-15   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-16   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2017/FB2/041-17   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-18   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-19   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-20   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-21   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-22   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-23   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-24   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-25   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-26   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-27   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-28   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-29   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-30   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-31   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-32   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-33   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-34   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-35   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-36   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-37   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-38   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-39   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-40   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-41   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-42   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-43   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-44   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-45   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2017/FB2/041-46   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-47   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-48   Antrag zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag
2017/FB2/041-49   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-50   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-51   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-52   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-53   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-54   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-67   Anträge des Ortsvorstehers des Ortsteiles Stretense zur Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ortsvorsteher   Antrag
2017/FB2/041-55   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-56   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-57   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-58   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-59   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-60   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-61   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-63   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-64   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Drucksache 2017/FB2/041 - Haushaltsatzung 2017 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2017/FB2/041-65   Ergänzungsantrag zum Haushalt 2017, Planungskosten IKAREUM   Fraktion SPD   Antrag