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Antrag:
Die Fraktion der SPD stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
Den Hebesatz der Grundsteuer A in dem Produktbudget 61 Produktkonto 6011000 von 400 auf 500 zu erhöhen.
Den Hebesatz der Grundsteuer B in dem Produktbudget 61 Produktkonto 6012000 von 550 auf 450 zu verringern.
Den Hebesatz der Gewerbesteuer in dem Produktbudget 61 Produktkonto 6013000 von 450 auf 400 zu verringern.
Eine Deckung soll durch Einsparungen in dem Produktbudget 31 Bau / Stadtentwicklung erfolgen.
Dr. Uwe Schultz
Fraktionsvorsitzender
Sachdarstellung:
Wir erklären als Fraktion der SPD, dass wir den Hebesatz der Grundsteuer B in der derzeitig vorgesehenen Höhe für untragbar halten.
Die Betroffenen werden in einer Höhe belastet, die den Schluss nahe legt, dass nicht jeder Grundsteuer B Zahler diese zukünftig in der geforderten Höhe erbringen kann. Folglich wäre im Vergleich zur derzeitigen Hochrechnung mit Einbußen zu rechnen.
Auch möglich wäre eine Überbelastung kleinerer Unternehmen durch die Gewerbesteuererhöhung. Da diese ohnehin eine kleinere Position darstellt, erachten wir die Nichterhöhung der Gewerbesteuer für angemessen.
Unter Beachtung der oben aufgeführten Senkungen, erachten wir es als zuträglich die Grundsteuer A Betroffenen zusätzlich zu belasten. Der bisherige Hebesatz stellte hier nur eine kleinere Position dar und gehört unserer Meinung nach ausgebaut. Betrachtet man sich die derzeitige Haushaltssituation, so sind entsprechende Einsparungen in der Bau- und Stadtentwicklung ebenfalls angemessen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind anhand der Hebesätze berechenbar.
Anlagen: