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Antrag:
„Für alle frei werdenden Stellen gilt eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten. Nach dieser Frist kann die betreffende Stelle nur nach einem Stellenfreigabeverfahren, (Zustimmung durch die Stadtvertretung) wiederbesetzt werden.
Von der sechsmonatigen Sperrfrist ausgenommen sind Stellen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zwingend wiederbesetzt werden müssen.“
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender
Sachdarstellung:
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Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
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