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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße der Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 den Antrag eines Vorhabenträgers über die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.
Es ist notwendig, für das geplante Parkhaus des Vorhabenträgers Baurechte zu schaffen. Dies kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Weiter wurde in der Stadtvertreterversammlung am 18.06.2015 beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten im Zusammenhang der Erarbeitung der Planunterlagen freigehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertreterversammlung zur Kenntnis zu geben.
Der Vertrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag für die Erarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Städtebaulicher Vertrag_Quartier Nikolaikirchstraße-2 Änderung (1380 KB) |