Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2021 "Nahversorgungszentrum Kleinbahnweg" in Verbindung mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle "Volkshaus"
Ort: Baustraße 50, 17389 Anklam
Zusatz: Unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln!
2021/FB1/446 Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2021 "Nahversorgungszentrum Kleinbahnweg" in Verbindung mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike

Frau Thurow sagt ein paar einleitende Worte zur Beschlussvorlage.

 

Herr Hübner beantragt Rederecht für Herrn Marten Belling von der IHK Neubrandenburg.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Herr Belling äußert Bedenken der IHK zum vorliegenden Vorhaben, das es unmittelbare Auswirkungen auf die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich und Hauptgeschäftszentrum hat.

 

Frau Rauchmann ergänzt, dass Sie von Anwohnern weiß, dass diese zufrieden sind mit dem Bestehenden Einzelhandelsangebot und keine Erweiterung wollen.

 

Nach weiteren skeptischen Meinungen der Ausschussmitglieder, lässt Herr Meyer über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2021 „Nahversorgungszentrum Kleinbahnweg“.
  2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
    10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

0