Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.12.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:04 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln! | |||||||
2020/FB1/422 Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Zink, Ron | |||||
Frau Strehlow informiert über die Beschlussvorlage.
Nachfragen zu einzelnen Passagen und Kosten werden durch Frau Strehlow und Herrn Zink beantwortet.
Im Zuge dessen stellt Herr Trapp folgenden Antrag:
Auf Seite 23 – Anlage I Gebührenverzeichnis – unter Punkt 3 den Buchstaben c) anonyme Erdgrabstätte zu ergänzen:
c) anonyme Erdgrabstätte …. € (*)
(*) die anzusetzenden Kosten werden vom Sachgebiet Immobilienmanagement ermittelt und nachgereicht.
Anschließend wird über den Antrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
Weiter mach Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass unter § 21 die Stadtvertretung über Ehrengräber entscheiden sollte und nicht die Friedhofsverwaltung. Einen Antrag stellt er nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die durch den Antrag geänderte Friedhofssatzung inklusive der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Anklam mit Inkrafttreten zum 01.01.2021.
Die Stadtvertretung beschließt weiterhin die Aufhebung der Friedhofssatzung vom 19.12.2000 sowie die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 12.11.2001.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |