Auszug - Änderung des Geltungsbereichs Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln!
2020/FB1/386 Änderung des Geltungsbereichs
Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend der Anlage 2 geändert wird.
  2. Die Stadtvertretung beschließt, dass die vertraglichen Vereinbarungen des § 9 „Kostentragung“ des städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2019 zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) dahingehend geändert werden, dass die Hansestadt Anklam von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“, freigehalten wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0