Auszug - Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
2018/FB2/055 Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Die offenen Fragen aus der Sitzung vom 29.01.2018 werden durchgegangen.

 

Weitere Fragen werden kurz besprochen.

Anschließend gehen die Ausschussmitglieder den Investitionsplan durch. Nachfragen werden durch die Verwaltung geklärt.

 

Durch die CDU werden folgende Anträge gestellt, welche Herr Göritz kurz erläutert:

 

Antrag 1

Die Aufwendungen „Veranstaltungskosten Jahresemfang“ – Produkt 11102, Konto 5249040 – werden um 3.700 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 1.000 Euro

 

Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

Antrag 2

Die Aufwendungen „Städtepartnerschaften“ – Produkt 11102, Konto 5696000 – werden um 2.200 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 10.000 Euro.

 

Nach den Statements wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

Antrag 3

Die Aufwendungen „Veranstaltungskosten Pflege der Hansetraditionen“ – Produkt 28100, Konto 5249020 – werden um 1.900 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 3.000 Euro.

 

Die Ausschussmitglieder äußern sich über den Antrag, anschließend wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Antrag 4

Die Aufwendungen „Zuschuss für Jugendsozialarbeiter Bahnhof“ – Produkt 36700, Konto 5415961 – werden um 9.000 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 0 Euro.

 

Es folgt eine rege Diskussion über die Notwendigkeit dieser Stelle, in deren Zuge Herr Utheg Rederecht für Herrn Chr. Schröder beantragt. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

Nach den Ausführungen von Herrn Schröder, welche für diese Stelle plädieren, melden sich noch einige andere Ausschussmitglieder zu Wort. Abschließend wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

 

Antrag 5

Die Aufwendungen „Zuschuss Betreibung Werner-Seelenbinder-Stadion (Rasenpflege)“ – Produkt 42100, Konto 5415941 – werden um 7.400 Euro erhöht. Der neue Ansatz 2018 beträgt 7.400 Euro.

 

Es folgt eine Diskussion über den Zuschuss und die Verwendung der Gelder. Abschließend wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

Antrag 6

Die Einnahmen aus der Veräußerung unbebauter Grundstücke außerhalb des Stadtgebietes – Produkt 11402, Konto 6851000 – werden um 1.000.000 Euro gesenkt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 0 Euro.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Thurow beantwortet.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Butzke wird von der CDU klargestellt, dass durch Anträge die im Investitionsprogramm Einnahmen mindern, die Mehrausgaben über Kredite getilgt werden sollen.

Es wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

Antrag 7

Die Investitionen für die Planungskosten für den Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum – Produkt 51102, Maßnahme 1022, Konto 7874000 – werden für das HH-Jahr 2018 um 400.000 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 0 Euro. Die Planungskosten werden nach erfolgter Sanierung der Schwimmhalle und der Errichtung des Schulcampus in den HH 2020 aufgenommen.

 

Frau Thurow erläutert die Auswirkungen des Antrages. Danach wird abgestimmt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Antrag 8

Die Kosten für den Kreisverkehr Friedländer Landstraße/ Lübecker Straße - Produkt 54100, Maßnahme 3359, Konto 7853200 - werden um 70.000 Euro gekürzt. Der neue Ansatz 2018 beträgt 0 Euro. Ebenfalls wird der Ansatz für 2019 i.H.v. 500.000 Euro auf 0 Euro korrigiert.

 

Auch hier erläutert Frau Thurow welche Konsequenzen dieser Antrag hätte und das Ampelanlagen wesentlich kostenintensiver sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

2

 

Damit ist diese Antrag ebenfalls abgelehnt.

 

Antrag 9

In den Haushaltsplan werden kosten für den Anschluss der Rathäuser 1 und  2 an das Fernwärmenetz der GWA aufgenommen.

Zudem ist darauf zu achten, dass Investitionen wie z.B. die HA-Stationen vor der GWA durchgeführt werden. Dies senkt die Investitionskosten für die Stadt und steigert die laufenden Einnahmen durch die Fernwärmeversordung für das städtische Unternehmen.

 

Frau Thurow erklärt kurz den Sachstand und die Möglichkeiten. Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

Es folgt eine kurze Diskussion über den Antrag in deren Ergebnis über den Antrag abgestimmt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Weitere Dinge werden nicht vorgebracht. Herr Wieczorkowski lässt über die Beschlussvorlage inklusive der angenommenen Anträge abstimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

I.   Die Stadtvertretung erlässt für das Haushaltsjahr 2018 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird / werden

 

 

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

18.992.200

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

21.208.300

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-2.216.100

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-2.216.100

 

die Einstellung in Rücklagen auf

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

95.600

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-2.120.500

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

18.129.500

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

18.129.500

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

0

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.721.500

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.455.200

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-733.700

 

 

 

d)

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit) auf

968.800

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird auf

     2.256.100  

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

         884.400  

festgesetzt

 

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf

5.556.800

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 5 Hebesätze

 

 

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

v.H.

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

500

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

460

2.

Gewerbesteuer auf

400

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2018 ausgewiesenen Stellen beträgt 99,275 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

EUR

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2013 betrug

106.139.994

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2017 beträgt

99.924.912

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2018 beträgt

98.426.995

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)        Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)        Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)        Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)        Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)        Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)        Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern

sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

II.Die Stadtvertretung beschließt als Bestandteil der Haushaltssatzung 2018 den als Band I und II beiliegenden Haushaltsplan 2018 in der Fassung der DS 2018/FB /052 unter Berücksichtigung der in Anlage 1 vorgenommenen Korrekturen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3