Auszug - Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder des Hauptausschusses sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Das Gesagte wird protokolliert. Sobald die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses bestätigt ist, werden die Mitschriften des Protokollanten vernichtet.

Nach den Einwohnern haben Mitglieder des Hautpausschusses die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Es sind keine Einwohner anwesend.

 

 

Herr Göritz, Stadtvertreter, CDU

 

Herr Göritz nimmt Bezug auf einen Zeitungsartikel im Nordkurier zur Schwimmhalle. Er fragt nach dem aktuellen Stand und der Terminplanung.

 

Herr Galander informiert, dass er sich per Mail an Herrn Caffier gewandt hat.

Seine Mail sowie die Antwortmail wird er den Hauptausschussmitgliedern zur               Verfügung stellen.

 

Am 17.01 hat Herr Pegel in dieser Angelegenheit angerufen.

 

Das Landesförderinstitut hat mit Schreiben vom 29.09.2017, im Zuge der

baufachlichen Prüfung, festgestellt, dass die Kosten für eine Sanierung als

angemessen betrachtet werden. Die Hansestadt Anklam wurde aber beauflagt eine               Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Sanierung/Neubau im weiteren Verfahren

vorzulegen.

Herr Galander zitiert die entsprechenden Passagen des Schreibens.

 

Laut Aussage von Herrn Caffier werden nur Sonderbedarfsmittel für die Sanierung

zur Verfügung gestellt.

 

Herr Pegel hält die vom LFI geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für sinnvoll.               Ein Neubau sei immer wirtschaftlich nachhaltiger. Herr Pegel hat empfohlen Kontakt               nach Bergen aufzunehmen. Dort ging es ebenfalls um eine Wirtschaftlichskeit-

berechnung, im Zuge des Neubaus einer Schwimmhalle, die als Muster für den

Anklamer Nachweis genommen werden könnte.

 

Aus Sicht der Hansestadt Anklam ist die Sanierung, u.a. mit dem Denkmalschutz,

begründbar. Die Mittel des Innenministeriums sind als sicher zu

betrachten. Die Eigenmittel, bei einer Sanierung, können ohne Kredite oder

Grundstücksgeschäfte beigebracht werden. Die dann noch vorhandenen

Finanzierungslücke wird über das Bauministerium geschlossen.

Die Hansestadt Anklam wird die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erarbeiten lassen.              Nach erster Einschätzung könnte diese bis Mitte März vorliegen. Für die Erarbeitung               gibt es Büroempfehlungen des LFI, allerdings nur mündlich.

Die konkrete Veranschlagung im Haushalt kann erst erfolgen, wenn Bescheide der               Ministerien vorliegen. 

Die EU-weite  Ausschreibung ist gestoppt.

 

 

 

Herr Wieczorkowski, Stadtvertreter, CDU

 

Herr Wieczorkowski erkundigt sich, ob es für das vom Innenministerium anberaumte Gespräch am 19.01.2018 eine Tagesordnung gibt.

Der Verwaltungsleitung ist keine Tagesordnung bekannt.
Es gab lediglich die Mitteilung, dass der Termin jetzt in Anklam stattfinden wird.

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts ist angefordert worden.

Es wird angenommen, dass das Ergebnis der Verwaltungsuntersuchung Gesprächs-               gegenstand sein wird. Das Projekt IKAREUM soll von Seiten der Stadt angesprochen               werden.