Auszug - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: PAUSE - 17:00 Uhr
2017/SPD/005 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012
     
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Dr. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 05.06.2013:

 

3. Satzung vom ………… zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 31. August 2017 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 erlassen:

 

Artikel 1

Der § 5 erhält durch Änderung des Abs. 7 folgende Fassung:

 

 

§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss
 

(7) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. Ausgenommen hiervon sind die in

      § 4 (2) genannten Fälle.

 

 

Artikel 2

Der § 6 erhält durch Änderung des Abs. 1 folgende Fassung:

 

§ 6 Ausschüsse


(1) § 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt:

Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen

zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl.

Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten.

Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.

 

 

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Anklam,           Michael Galander
                                                                                                        Bürgermeister

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis zu § 5:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

Abstimmungsergebnis durch Antrag geänderter §6:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

1

 

Da eine qualifizierte Mehrheit erforderlich wäre, ist die Änderung des § 6 abgelehnt.

 

 

 

Es schließt sich um 17:00 Uhr die Pause an.