Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||
TOP: | Ö 8.2 | ||||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | (offen) | ||||||
Datum: | Do, 31.08.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
Zeit: | 15:30 - 19:00 | Anlass: | Sitzung | ||||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | ||||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | ||||||||
Zusatz: | PAUSE - 17:00 Uhr | ||||||||
2017/SPD/005 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012 | |||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | ||||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Dr. Uwe Schultz 2. Fraktionsvorsitzender | ||||||||
Federführend: | Fraktion SPD | Bearbeiter/-in: | Bothmann, Sybille | ||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 05.06.2013:
3. Satzung vom ………… zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 31. August 2017 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 erlassen:
Artikel 1
Der § 5 erhält durch Änderung des Abs. 7 folgende Fassung:
§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss
(7) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. Ausgenommen hiervon sind die in
§ 4 (2) genannten Fälle.
Artikel 2
Der § 6 erhält durch Änderung des Abs. 1 folgende Fassung:
§ 6 Ausschüsse
(1) § 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt:
Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen
zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl.
Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten.
Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anklam, Michael Galander
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis zu § 5:
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 4 |
Abstimmungsergebnis durch Antrag geänderter §6:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Enthaltungen: | 1 |
Da eine qualifizierte Mehrheit erforderlich wäre, ist die Änderung des § 6 abgelehnt.
Es schließt sich um 17:00 Uhr die Pause an.