Auszug - Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam  

Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Freizeittreff Gesundbrunnen
Ort: Friedländer Landstraße 23
2017/FB2/041 Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Herr Dr. Butzke erläutert die gegenwärtige Haushaltssituation: Es fehlen z. Z. ca. 2,8 Mill. € im Ergebnishaushalt und ca. 1,2 Mill. € im Finanzhaushalt. 2020 werden ca. 27 Mill. € im Ergebnishaushalt und ca. 15 Mill. € im Finanzhaushalt fehlen. Die Höhe der Kassenkredite beträgt ca. 6 Mill. € und wird bis zum Ende des Jahres auf ca. 10 Mill. € ansteigen.

 

Ursache für die gegenwärtige Situation sind der Gewerbesteuereinbruch 2015 und geringere Landesmittelzuweisungen in den zurückliegenden Jahren.

 

Frau Hauptmann verlässt um 17.50 Uhr kurz den Sitzungsraum und nimmt ab 17.53 Uhr weiter an der Sitzung teil.

 

Herr Dr. Butzke teilt mit, dass es z. Z. kein Haushaltssicherungskonzept gibt. Beim Land wurde das Haushaltssicherungskonzept im freiwilligen Bereich kritisiert. Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind wesentliche Teile des Sicherungskonzeptes enthalten.

 

Ab 27.04.2017 erfolgt die Überprüfung der Verwaltung auf Einsparmöglichkeiten. In der SVV am 31.08.2017 soll die Auswertung der externen Untersuchung vorliegen.

 

Danach ist die Erarbeitung des Haushaltsicherungskonzeptes bis Oktober 2017 vorgesehen.

Die Grundsteuer A wurde erhöht. Für sieben Kolleginnen und Kollegen ist im Stellenplan die Altersteilzeit vermerkt.

 

Frau Wittmann-Stifft bemerkt, dass im freiwilligen Bereich in jedem Jahr Einsparungen erfolgt sind. Die Gebührenordnung wurde überarbeitet, in Folge dessen wurden Eintrittspreise erhöht. Sponsoren konnten gewonnen werden. Das Hansefest ist kostendeckend, der

Advendtsmarkt konnte am Leben erhalten werden. Der freiwillige Bereich macht das Leben in der Stadt aus.

 

Es wird eine 3-seitige Übersicht zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017, der die Anträge des Ausschusses an die Stadtvertretung zur Änderung des vorläufigen Haushaltsentwurfes beinhaltet, verteilt.

 

Herr Schröder bemerkt: Das Land teilt mit, dass wir auf großem Fuß und über unsere Verhältnisse leben. Den Haushalt beschließt aber immer noch die Stadtvertreterversammlung. Wir sind „Geiseln der Landesregierung“. Die Transferzahlungen des Landes sind zurückgegangen.

 

Dr. Butzke: Das ist auch die Beurteilung der Verwaltung.

 

Herr Schröder gibt die Diskussion zum Haushaltsplanentwurf 2017 frei. Er schätzt den Haushaltsentwurf als solide und weit besser ein als den letzten Haushalt.

 

Herr Brüsch bekräftigt die Ausführungen von Herrn Schröder. In den nächsten Jahren wird es keine Steuereinnahmen von der Zuckerfabrik geben, da hohe Investitionen geplant sind. Kultur, die sich trägt, gibt es nicht. Kultur gehört zum Leben der Menschen dazu, sorgt dafür, dass die Leute sich regenerieren.

 

 

Die Ausschussmitglieder stellen Fragen zum Haushaltsentwurf insbesondere zum Investitionsprogramm S. 138 zu Ausstattungen von Schulen.

Dr. Butzke erklärt, die Bausubstanz der Schulen ist zum Teil veraltet, ob es mehr oder weniger Schüler an den Schulen gibt. Es besteht Investionsstau an vielen Gebäuden, obwohl in den zurückliegenden Jahren Investitionen getätigt wurden.

 

Frau Wittmann-Stifft: Wir haben inhaltlich sehr gut ausgestattete Schulen. Die Vielzahl der Schüler erfordert die Umnutzung von vorhandenen Nebenräumen, der Zustand hält noch an bis an den Gebäuden investiert wird.

 

Herr Schröder weist auf S. 141 hin: Er merkt an, dass 15.000 € für die Fortführung Weihnachtsbeleuchtung zu viel sind. Die IfA-Fraktion wird sich in der nächsten Sitzung mit der Thematik befassen und gegebenenfalls einen Antrag an die SVV auf Kürzung der Mittel auf Null Euro stellen. Begründung: Wenn diese Gelder eingespart werden, können sie an anderer Stelle verwendet werden.

 

Die Ausgaben für Möbel der Obdachlosenunterkunft sind erforderlich, da die Stadt eine Drei-Raum-Wohnung dafür vorhalten muss.

 

Herr Göritz stellt folgenden Antrag:

  1. S. 6 , Konto 5249040 Ausgaben Jahresempfang 5.000 € streichen und auf Null € setzen für den Haushalt 2017 und Folgejahre.

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt der SVV das Konto 5249040 Ausgaben für den Jahresempfang 5.000 € auf Null € für den Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen..

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

 

Herr Göritz stellt folgenden Antrag:

  1. S. 6 Konto 5613008 Reisekosten Städtepartnerschaften von 5.000 € auf 3.000 € zu setzen

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt der SVV das Konto 5613008 Reisekosten Städtepartnerschaften von 5.000 € auf 3.000 € für den Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Herr Göritz stellt folgenden Antrag:

  1. S. 8 Konto 5234200 Museen, Unterhaltung Kunstgegenstände ohne MwSt. von 14.500 € auf 10.800 € für Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen.

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt der SVV das

Konto 5234200 Museen Unterhaltung Kunstgegenstände ohne MwSt. von 14.500 € auf 10.800 € für Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist angenommen.

 

 

Herr Schröder stellt folgenden Antrag:

S.26 Datenverabeitungskosten Sachkonto 5624000 von 8.600 € auf 3.000 € zu beschränken für den Haushalt 2017 und Folgejahre.

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt der SVV das  Sachkonto 5624000  Datenverabeitungskosten von 8.600 € auf 3.000 € für den Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

 

 

Herr Brüsch macht u. a. auf die hohen Kosten für Miete Kopierer und Abrechnung Zählerstände der Käthe-Kollwitz-Schule aufmerksam.

 

Frau Wittmann-Stifft wird die Sachverhalte überprüfen.

 

Herr Schröder stellt fest, dass die Käthe-Kollwitz-Schule höhere Kosten als die vergleichbare Friedrich Schiller Schule hat.

 

Herr Schröder stellt folgenden Antrag:

Kopierer und andere technische Geräte sollen über Rahmenverträge zentral über den FB2 angeschafft werden.

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfehlt der SVV die Prüfung der Rahmenverträge Kopierer u. a. für Schulen. Geprüft werden soll, welche Gegenstände zentral eingekauft werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Göritz S. 30: Die Vertragsverhandlungen sind im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt. Beträgt der Betreiberzuschuss 7.750 € muss dieser zusätzlich im Haushalt beantragt werden und sich aus Einsparungen decken.

 

Herr Schröder bittet um Klärung des Sachverhaltes mit Frau Thurow bis zur nächsten SVV.

 

Herr Göritz stellt folgenden Antrag: S. 118 Produkt 42400 Sportstätten und Bäder, Sachkonto 5415941 Zuschuss Betreibung Stadion (Rasenpflege) von 0 € auf 7.400 € zu erhöhen.

 

Beschluss: Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfehlt der SVV das  Sachkonto  5415941 Zuschuss Betreibung Stadion (Rasenpflege) von 0 €  auf 7.400 € für den Haushalt 2017 und Folgejahre zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 


Die Anlage: Anträge des Ausschusses an die SVV zur Änderung des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird diskutiert.

Dr. Butzke bittet  in der vorliegenden Tabelle das Wort Kämmerei jeweils durch „Einreicher“ zu ersetzen.

 

Herr Schröder möchte nicht sparen zu Gunsten des Balls der Vereine und des Seniorenkaffees. Neu sind die Kürzung bei allen 3 Budgets.

 

Frau Hauptmann verlässt um 19.00 Uhr kurz den Versammlungsraum und ist ab 19.03 Uhr wieder anwesend.

 

Herr Göritz ist der Auffassung im Ansatz 150.000 € für das Theater Anklam zu belassen.

 

Der Käm  merer hat Gesprächsbedarf innerhalb der Verwaltung zum Ansatz 150.000 €.

Aus diesem Grund wird über die Summe im Haushaltsentwurf nicht abgestimmt.

 

Es folgt die Abstimmung zur Anlage (geänderte Fassung) zu den einzeln aufgeführten Produkten lfd. Nr. 1 – 6 Abstimmungsergebnisse siehe Anlage: Anträge des Ausschusses an die Stadtvertreterversammlung zur „Änderung der vorliegenden Haushaltssatzung“

 

 

Weitere Anträge und Abstimmungsergebnisse des Ausschusses Stadtmarketing, Bildung und Soziales enthält die Anlage „Entwurf des Haushaltsplanes 2017, Antrag des Ausschusses an die Stadtvertretung zur Änderung des vorliegenden Haushaltsentwurfes“ – lfd. Nr. 1 – 8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung erlässt für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2017 ausgewiesenen Stellen beträgt 96,3125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)        Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)        Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)        Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

 

 

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)        Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)        Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)        Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)        Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

Die Stadtvertretung beschließt als Bestandteil der Haushaltssatzung 2017 den in Band 1 und 2 beiliegenden Haushaltsplan 2017.

 

 


Abstimmungsergebnis: mit Änderungen

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

5

 

Die Beschlussvorlage mit ihren Änderungen ist damit angenommen.