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Vermietung städtischer Immobilien

Die Stadtverwaltung vermietet öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sporthallen und weitere Plätze und Gebäude.

In der Verwaltungsrichtlinie zur Benutzung- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam finden Sie alle Gebühren.