Vermietung städtischer Immobilien
Die Stadtverwaltung vermietet öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sporthallen und weitere Plätze und Gebäude.
In der Verwaltungsrichtlinie zur Benutzung- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam finden Sie alle Gebühren.