Inhalt

Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam

Aktuelles

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam

Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Art.3GG) in der Hansestadt Anklam dienen.

Die Benachteiligungen von Frauen und Männern im öffentlichen Leben sollen erkannt und abgebaut werden. Hierbei handelt es sich um die Wahrnehmung von Aufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung tangieren können.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

1. Die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen
2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt
3. die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
4. ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen. 

Gesetzliche Grundlagen

- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (§ 41 KV M-V)
- Hauptsatzung der Hansestadt Anklam (§ 9) 

Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten

Im Rathaus I, Markt 3, Zimmer 3
jeweils dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung